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  • Mietzinsverbilligung & subventionierten Wohnungen : Wissenswertes

Mietzinsverbilligung & subventionierten Wohnungen : Wissenswertes

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Punkte, die Mieter von subventionierten Wohnungen beachten müssen

Falls Sie Subventionen erhalten (Mietzinsverbilligung), prüfen wir in regelmässigen Abständen Ihren Anspruch auf Subventionen, denn falls sich die finanzielle oder familiäre Lage ändert, muss die Subvention angepasst werden.

Falls Sie aufgrund Ihrer neuen Situation keinen Anspruch auf Subventionen mehr haben, wird Ihre Miete um den entsprechenden Betrag steigen.

Auskunftspflicht: Sie müssen uns unverzüglich jede Änderung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse mitteilen, die Ihren Anspruch auf Mietzinsverbilligung beeinflussen können. Legen Sie uns bitte alle Unterlagen vor, die ihre neue Situation belegen (Scheidungsvereinbarung/Konvention unter Angabe des Sorgerechts und der Unterhaltsbeiträge, Lohnabrechnungen, Bescheinigung über den Bezug einer IV/AHV-Rente, einer Pension aus der 2. Säule, Ausbildungsbestätigung  oder Bestätigung des Sozialdiensts usw.).

Bei Verletzung der Auskunftspflicht werden die zu Unrecht bezogenen Finanzhilfen zurückgefordert.

Dauer der Subventionen: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Liegenschaftsverwaltung, bis wann das Gebäude Subventionen erhält.

  • Weitere Informationen zum Ende der Finanzhilfen

Dokumente

Informationen für Mieter - Merkblatt des Bundesamts für Wohnungswesen (PDF, 145.23k)

Externe Links

  • Bundesamt für Wohnungswesen BWO
  • Bundeshilfen nach WEG

Interne Links

Schlichtungskommissionen im Mietwesen
  • Adressänderung und Wohnungswechsel
  • Beglaubigungen und Apostillen
  • Ich benötige eine Wohnsitzbestätigung
  • Mietzinsverbilligung & subventionierten Wohnungen : Wissenswertes

  • Nutzung des virtuellen Schalters durch juristische Personen und anderen Kategorien anerkannter Organisationen
  • Online-Dienste
  • Strafregister

Verlinkte Seiten

  • Was ist eine subventionierte Wohnung?
  • Künftige Mieter
  • Habe ich Anspruch auf Subventionen?
  • Ende der Finanzhilfen für Mieter
  • Liegenschaftsverwaltungen
Direktionen / zugehörige Ämter

Wohnungsamt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Wohnungsamt

Letzte Änderung: 09.11.2023

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